MiFID check nfslogo
Kundentypus

Der MiFID-Check hilft Ihnen herauszufinden, ob für Ihre Tätigkeit als Anlage- und Abschlussvermittler bzw. anderweitiger Finanzdienstleister auch nach dem 01.11.2007 noch die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung ausreicht oder ob die Anbindung an ein Haftungsdach notwendig sein wird.

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