Bereits bei seiner Entlassung im Jahr 2009 verwies der EX-Chef der HRE auf zwei wesentliche Faktoren, die für das Desaster der Bank verantwortlich waren:
Die Lehman-Pleite setzte den wechselseitigen Kreditvergaben der Bankenbranche ein jähes Ende, der Hypo Real Estate ging schlicht und einfach das Geld aus. Die bedrohliche Lage hätte jedoch abgewendet werden können, wenn Peer Steinbrück nicht für die zeitnahe Abwicklung des Instituts eingetreten wäre.
Das Landgericht wird sich kaum mit hypothetischen Problemlösungen beschäftigen, sondern wartet auf vom Staatsanwalt vorgelegte Beweise. Laut Anklageschrift soll sich Georg Funke über die bedrängte Situation der Bank bereits früh bewusst gewesen sein. Als Indiz wird ein im März 2008 erstellter Katastrophenplan in Bezug auf absehbare Liquiditätsengpässe angeführt, zudem sollen im Vorstand mehrfach Diskussionen zur kritischen Lage geführt worden sein.
Erschwerend führt die Staatsanwaltschaft den Geschäftsbericht der HRE aus dem Jahr 2007 an, in welchem die Liquidität des Geldhauses als stabil beschrieben wurde. Doch reicht dies alles nicht aus, um Funke ausreichendes Wissen und vorsätzliche Verschleierung der Tatsachen zu beweisen.
Im Zweifel für den Angeklagten gilt auch beim Prozess gegen den ehemaligen Chef der HRE vor dem Landgericht München. Es reicht für die Staatsanwaltschaft nicht aus, Herrn Funke mit haltlosen Vermutungen als typischen Gierbanker darzustellen, vielmehr müssen ihm absichtliches Handeln und aktive Beteiligung nachgewiesen werden. Aufgrund aller bisher vorliegenden Fakten ist davon auszugehen, dass die Verhandlung gegen Georg Funke ebenso im Sand verläuft, wie bereits zahllose andere Strafprozesse gegen Banker seit der Finanzkrise.
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